targmani.de
Kompetenz zu absolut fairen
Preisen.
Seit 2004.
Vom OLG Köln allgemein beeidigte Dolmetscherin
und ermächtigte
Übersetzerin für die Sprachen Deutsch und Georgisch
Mariam Turashvili
0228/97460583 0228/94499215
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass diese im Einzelfall explizit anerkannt wurden. Die AGB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug genommen wird. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen. Der Ausgeber dieser AGB wird künftig als Dienstleister bezeichnet.
§2 Aufträge
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung. Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen, wird keine Haftung übernommen. Nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags bleibt dem Dienstleister das Recht vom Auftrag zurück zu treten, wenn eine beim Dienstleister nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist, oder davon ausgegangen werden muss, dass die Dienstleistung missbräuchlichen Zwecken im Sinne des geltenden Gesetzes dienen könnte. Der Rücktritt vom Auftrag schließt die Schadensersatzforderungen gegenüber dem Dienstleister aus. Das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden bleibt hierbei unberührt.
§3 Ausführung der Aufträge durch Dritte
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Ausführung aller Geschäfte, wenn es nach seinem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachtet wird, sich Dritter bedienen. Der Dienstleister haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Außer im Zusammenhang mit Dolmetschereinsätzen und Sprachunterricht bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den vom Dienstleister beauftragten Dritten einer Genehmigung.
§4 Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise sind frei bleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro. Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer. Mehrwertsteuer beträgt 19%. Besondere Leistungen bedingen eines Aufschlages oder werden nach Aufwand abgerechnet. Hierzu zählen Eilaufträge (1 bis 3 Tage), Wochenend-, Nacht- und Ferienarbeitszeit. Der Dienstleister behält sich vor, die zuvor genannten Sonderleistungen mit mindestens 15% Aufschlag auf die Kosten des Gesamtauftrages abzurechnen.
§5 Übersetzungen
Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal fünfundfünfzig Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal fünfzig Anschlägen umgerechnet. Angefangene Zeilen von mehr als dreißig Anschlägen gelten als volle Zeilen. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der Mindestsatz 20,00 Euro netto. Beglaubigungen werden mit 5,00€ netto pro Beglaubigung abgerechnet.
Der Zeilenpreis wird dem Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes angepasst. Der Zeilenpreis variiert zwischen 1,20€ und 1,80€, es sei denn, die Vertragsparteien haben abweichende Preisregelung getroffen.
§6 Dolmetschen
Dolmetschereinsätze werden gemäß gesetzlicher Regelung (JVEG) abgerechnet. Ein Stundensatz beträgt regelmäßig 70,00€. Es sei denn, die Vertragsparteien haben eine abweichende Preisregelung getroffen. Der Auftraggeber ist demnach verpflichtet alle Kosten wie Reise-, Übernachtungs- oder Parkkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, zu übernehmen. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung zu stellen.
§7 Unterricht
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Vermittlung des qualifizierten Lehrpersonals und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichts. Eine Unterrichtseinheit ist eine Doppelstunde (DSt) zu á 90 Minuten. Der Unterricht kann in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchgeführt werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten (0,30 €/km) und Reisezeit zu und von der Wohnung des Auftraggebers in Rechnung gestellt.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Unterrichts. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise für Sprachkursleistungen als Preis für eine Sprachkurseinheit. Es gilt die Mindestanzahl der Sprachkurseinheiten von fünf Doppelstunden. Die Vertragsparteien können mit einer Frist von einer Woche den Vertrag zur Durchführung des Unterrichts auflösen. Hierbei sind die fälligen Verbindlichkeiten unverzüglich auszugleichen.
Der Dienstleister kann den Unterricht aus einem wichtigen Grund aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist es dem Dienstleister gestattet, die Unterrichtsinhalte zu verändern oder dem jeweiligen Lerntempo des Auftragsgebers anzupassen. Die Minderjährige Kursteilnehmer bedürfen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Die Lernmaterialien werden gesondert abgerechnet. Bis auf weiteres erfolgen keine Zertifizierungen von angebotenen Kursen. Der Kursteilnehmer/-in hat das Recht nach Beendigung des Sprachkurses auf Wunsch eine Bescheinigung über den Art und Umfang des besuchten Kurses zu erhalten.
§8 Stornierung der Aufträge / Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der im Vertrag festgelegten Dienstleistungen wird nicht überschritten. Im Falle einer Stornierung des Auftrages behält sich der Dienstleister vor, Schadensersatz oder Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Sobald der Auftrag schriftlich bestätigt und mit seiner Ausführung begonnen wurde, ist der Dienstleister berechtigt, Ausfallentschädigung zu verlangen, sollte der Auftrag storniert werden. Die Ausfallentschädigung beträgt mindestens 50% des vom Auftrag zu erwartenden Umsatzes. Es liegt im Ermessen des Dienstleisters bestimmte Stornierungsfälle aus Kulanzgründen gebührenfrei zu behandeln.
§9 Störungen, Höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren
Es wird keine Haftung für Schäden, die durch Störung des Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht vom Dienstleister vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen und Abwesenheit von Lehrkräften. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn der Dienstleister aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss.
Der Dienstleister haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. EDV-Anlagen des Dienstleisters (Netzwerk, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder anderen Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden vom Dienstleister nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Dienstleister haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.
§10 Annahmeverzug
Sollte der Kunde die Annahme der Leistung oder der Teilleistung verweigern, unterlassen oder ablehnen trägt er die damit verbundenen Kosten.
§11 Reklamation
Reklamationen sind bei Kenntnis offensichtlicher, sachlicher Mängeln unverzüglich zu melden. Der Dienstleister ist in diesem Falle berechtigt, die Mängeln zu beseitigen. Die Annahme- und Zahlungspflicht des Kunden bleibt hierbei unberührt.
§12 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Forderung bleibt das Ergebnis der gelieferten Leistung Eigentum des Dienstleisters.
§13 Geheimhaltung
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Geheimhaltung. Er wird über die mit dem Auftrag zusammenhängenden Begebenheiten Stillschweigen bewahren.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser AGB unwirksam werden, bleibt der Rest der Bestimmungen hiervon unberührt.
§15 Änderungen der AGB
Der Dienstleister hat das Recht die AGB teilweise oder ganz zu ändern.